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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Portunus GmbH
Stand: Juni 2025

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für den Verkauf, die Lieferung sowie die Ausführung von Produkten, Gewerken und Dienstleistungen der Portunus GmbH, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Subsidiär gelten die Bestimmungen der SIA-Normen 118 und 380/7. Mit jeder Bestellung erkennt der Besteller diese AGB in vollem Umfang an. Für Werk- und Wartungsverträge bilden diese AGB einen integrierenden Bestandteil.

1.2 Der Besteller verpflichtet sich, die Portunus GmbH rechtzeitig und umfassend über alle gesetzlichen, behördlichen oder betrieblichen Vorschriften und Besonderheiten zu informieren, die den Verkauf, die Ausführung, den Betrieb oder die Wartung der bestellten Leistungen betreffen.

2. Masse und Abbildungen

2.1 Masse, Abbildungen und weitere Angaben in Katalogen, Angeboten oder Verkaufsunterlagen der Portunus GmbH sind unverbindlich und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Konstruktions- und Modelländerungen bleiben vorbehalten.

3. Bestellungen und Retouren

3.1 Alle Bestellungen müssen schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen.

3.2 Die Bestellung wird verbindlich, sobald die Portunus GmbH die Annahme schriftlich bestätigt hat.

3.3 Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung oder Offerte ab, so gilt die Auftragsbestätigung, sofern sie nicht unverzüglich schriftlich beanstandet wird.

3.4 Abweichende Bedingungen in Katalogen, Preislisten oder anderen Unterlagen sind nur wirksam, wenn sie von der Portunus GmbH schriftlich bestätigt wurden.

3.5 Handelsware kann nur mit vorheriger Zustimmung der Portunus GmbH innerhalb von 20 Tagen ab Versand in originalverpacktem und unbenutztem Zustand zurückgegeben werden. Für genehmigte Retouren erfolgt die Gutschrift abzüglich einer Bearbeitungsgebühr und allfälliger weiterer Kosten. Kundenspezifische und Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

4. Verbindlichkeit von Offerten

4.1 Die in Offerten angegebenen Preise sind nur innerhalb der Gültigkeitsdauer und bei Abnahme der angegebenen Menge verbindlich.

5. Lieferfristen und Terminvereinbarungen

5.1 Die Portunus GmbH bemüht sich, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, kann diese jedoch nicht garantieren. Lieferzeiten bei Sonderanfertigungen oder nicht lagernden Artikeln sind unverbindlich.

5.2 Bei größeren Projekten gelten vereinbarte Termine als verbindlich, sobald der Vertrag rechtsgültig unterzeichnet und Anzahlungen geleistet wurden. Verzögerungen, die durch fehlende Unterlagen, Genehmigungen, Zugangsprobleme oder Änderungswünsche des Bestellers entstehen, verlängern die Fristen entsprechend.

5.3 Die Portunus GmbH haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Transportstörungen oder ähnlicher unvorhersehbarer Ereignisse.

5.4 Kann die Portunus GmbH Lieferfristen nicht einhalten, ist der Besteller verpflichtet, eine schriftliche Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Besteller Schadenersatz bis maximal zum Wert der betroffenen Lieferung verlangen.

6. Preise und Zuschläge

6.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer, ab Lager der Portunus GmbH, ohne Verpackung, Porto, Fracht oder Transportversicherung.

6.2 Verpackungskosten werden separat berechnet und können nicht zurückgenommen werden.

6.3 Regiearbeiten, Bereitschaftsdienste, sowie Arbeits-, Reise- und Deplacementkosten werden gemäss gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt. Zuschläge für Arbeiten ausserhalb der regulären Arbeitszeiten gelten wie folgt:

  • Montag bis Freitag 18:00 – 20:00 Uhr: +25%

  • Montag bis Freitag 20:00 – 06:00 Uhr: +50%

  • Samstag ganztags: +50%

  • Sonntag und Feiertage: +100%

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Für Materiallieferungen ist die Zahlung von 100 % bei Lieferung ohne Skontoabzug fällig.

7.2 Bei Projektaufträgen gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Materiallieferung, 30 % bei Inbetriebnahme, 10 % mit Schlussrechnung.

7.3 Für Dienstleistungen werden Zwischenrechnungen bis zu 90 % der erbrachten Leistungen ausgestellt; der Rest ist mit der Schlussrechnung fällig.

7.4 Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 11. Tag 5 % Verzugszins sowie Mahngebühren von CHF 30.– berechnet.

7.5 Bei Zahlungsverzug kann die Portunus GmbH Lieferungen und Leistungen aussetzen, vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe von mindestens 70 % des Restauftragswertes verlangen.

7.6 Verrechnungen mit Gegenansprüchen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Portunus GmbH zulässig.

8. Leistungsumfang

8.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Werk- oder Wartungsvertrag. Nicht enthaltene Leistungen werden separat berechnet.

8.2 Die Portunus GmbH liefert nach dem aktuellen Stand der Technik bewährte Systeme und Standardsoftware.

8.3 Technische Änderungen, die keine wesentlichen Funktionseinschränkungen verursachen, behält sich die Portunus GmbH vor.

9. Ausführung und Installation

9.1 Die Koordination der verschiedenen beteiligten Unternehmer obliegt dem Bauherrn bzw. der Bauleitung. Mehraufwände durch Koordinationsmängel werden gesondert verrechnet.

9.2 Der Besteller sorgt für uneingeschränkten Zugang und Bedingungen zur vertragsgemäßen Ausführung.

9.3 Besondere Sicherheitsvorschriften sind rechtzeitig bekannt zu geben und sicherzustellen.

9.4 Montagezuschläge bei schwierigen Verhältnissen können auch bei fixen Pauschalen berechnet werden.

9.5 Die Portunus GmbH kann Installationsarbeiten an qualifizierte Dritte vergeben.

9.6 Bei Eigeninstallation durch den Besteller sind die Anweisungen der Portunus GmbH strikt einzuhalten.

9.7 Bauseitige Arbeiten sind auf Kosten und Verantwortung des Bestellers durchzuführen.

10. Übergang von Nutzen und Gefahr

10.1 Bei Warenlieferung gehen Nutzen und Gefahr mit Versand auf den Besteller über.

10.2 Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Bestellers, geht die Gefahr zum vorgesehenen Versandzeitpunkt über und die Ware wird auf Rechnung und Risiko des Bestellers gelagert.

10.3 Bei Projektaufträgen gehen Nutzen und Gefahr mit der Inbetriebnahme auf den Besteller über.

11. Prüfungspflicht und Mängelrüge

11.1 Der Besteller muss die Lieferung unverzüglich auf Mängel prüfen und diese schriftlich anzeigen. Unterlassene Mängelrüge gilt als Annahme. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu melden.

12. Abnahme

12.1 Die Portunus GmbH informiert über Fertigstellung. Die Abnahme erfolgt innerhalb eines Monats, danach gilt die Leistung als abgenommen.

12.2 Abnahmeverweigerung ist nur bei erheblichen Mängeln und schriftlicher Beanstandung möglich.

12.3 Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nachbesserung oder Minderwertentschädigung.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Die Portunus GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor und ist berechtigt, ein Eigentumsvorbehalt einzutragen.

14. Garantie und Gewährleistung

14.1 Garantieansprüche beziehen sich auf vertraglich vereinbarte Leistungen.

14.2 Vertragsrücktritt und Schadenersatz werden ausgeschlossen.

14.3 Bei Fabrikationsfehlern erfolgt kostenlose Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.

14.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergang von Nutzen und Gefahr.

14.5 Für Drittprodukte gilt die Herstellergarantie.

14.6 Garantie bei Gebrauchtwaren wird ausgeschlossen.

14.7 Mängel sind sofort schriftlich zu melden.

14.8 Zahlungsverzug kann Garantieansprüche ausschließen.

14.9 Änderungen oder Reparaturen ohne Zustimmung entfallen die Garantie.

14.10 Reise- und Deplacementkosten sind nicht in der Garantie enthalten.

15. Haftung

15.1 Die Haftung der Portunus GmbH ist auf das gesetzlich Zulässige beschränkt.

15.2 Für Schäden durch Drittfirmen haftet die Portunus GmbH nicht.

15.3 Falsche Angaben Dritter, die zu Schäden führen, sind vom Besteller zu tragen.

15.4 Keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

15.5 Keine Haftung für Schäden an verdeckten Leitungen ohne Kenntnis.

16. Eigentums- und Immaterialgüterrechte

16.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an Projekten, Software und Unterlagen verbleiben bei der Portunus GmbH und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.

16.2 Marken- und Eigentumskennzeichnungen dürfen nicht verändert werden.

16.3 Erweiterungen oder Änderungen durch den Besteller bedürfen schriftlicher Zustimmung.

16.4 Schutz der Dokumente vor unbefugtem Zugriff ist sicherzustellen.

17. Datenschutz

17.1 Die Portunus GmbH verarbeitet Daten gemäß geltender Datenschutzgesetze.

17.2 Gespeichert werden nur Daten, die zur Auftragserfüllung, Kundenbetreuung, Sicherheit und Abrechnung notwendig sind.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Winterthur, wobei die Portunus GmbH berechtigt ist, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

18.2 Es gilt Schweizer Recht.

Portunus GmbH

Lärchenstrasse 13

8421 Dättlikon

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Tel 079 616 58 17

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